Städtebauförderung „Soziale Stadt“

Städtebauförderung „Soziale Stadt“ / „Sozialer Zusammenhalt“

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" (bzw. ab 2020 „Sozialer Zusammenhalt“) unterstützten Bund und Länder zwischen 1999 und 2019 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgten für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und verbesserten die Chancen der dort Lebenden auf Teilhabe und Integration. Ziel war, vor allem lebendige Nachbarschaften zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Bis 2019 wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden über das Programm gefördert. Ein Großteil der noch laufenden Maßnahmen wird seit 2020 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ weitergefördert.

Im Vordergrund des Programms Soziale Stadt stehen städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens. Es ist vorrangiges Ziel, in den betreffenden Quartieren den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Kommunen werden deshalb unterstützt, auf mehr Generationengerechtigkeit sowie familienfreundliche, altersgerechte und die Willkommenskultur stärkende Infrastrukturen hinzuwirken. Die Investitionen sind für viele ergänzende sozial-integrative Maßnahmen eine wesentliche Voraussetzung. So bieten Quartiersbüros, Bürgerhäuser, Plätze usw. erst den notwendigen Raum, an dem sich das Zusammenleben im Stadtteil entfalten und Nachbarschaften gestärkt werden können.